Stipendium beantragen

Erfahren Sie in fünf Schritten, ob Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben und wie Sie Ihr Stipendium beantragen können.

Der Stiftungsrat entscheidet zwei bis drei Mal jährlich über die Gesuche um finanzielle Unterstützung.

Schritt 1: Wohnen Sie im Kanton Bern?

Die Stiftung unterstützt nur Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern. Wenn Sie keinen Wohnsitz im Kanton Bern haben, finden Sie Informationen zu anderen Stiftungen auf der Website von Stiftung Schweiz.

Schritt 2: Wollen Sie eine Zusatzausbildung oder eine Erstausbildung absolvieren?

Die Stiftung gewährt finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien an Personen, die eine Zweitausbildung, eine Zusatzausbildung oder eine Weiterbildung absolvieren möchten.

Erstausbildungen können in Ausnahmefällen durch Ausbildungsbeiträge unterstützt werden, wenn keine Eltern oder andere Erziehungsberechtigte vorhanden sind, welche die Ausbildungskosten übernehmen können.

Schritt 3: Befinden Sie sich in einem finanziellen Engpass?

Anspruch auf ein Stipendium besteht nur, wenn Sie sich in einem finanziellen Engpass befinden. Die folgenden Voraussetzungen müssen allesamt erfüllt sein:

  • Ihr Einkommen reicht nicht aus, um die Kosten für eine Zweitausbildung, Weiterbildung oder Zusatzausbildung selbst zu tragen.
  • Sie verfügen nur über ein geringes Vermögen.
  • Ihre Eltern oder andere Erziehungsberechtigte sind nicht in der Lage oder nicht bereit, Sie finanziell zu unterstützen.

Schritt 4: Stellen Sie die Unterlagen für Ihr Gesuch zusammen

Downloaden Sie das Gesuchsformular hier und füllen Sie es wahrheitsgemäss aus.

Fassen Sie die folgenden Dokumente in einer einzigen PDF-Datei zusammen:

  • Das ausgefüllte Gesuchsformular
  • Definitive Veranlagungsverfügung der Steuerverwaltung / bei Quellensteuerpflicht: Bestätigungsschreiben der Steuerverwaltung zum letzten Bruttojahreslohn
  • Immatrikulationsbestätigung oder Ausbildungsbestätigung
  • Lebenslauf

Fassen Sie sämtliche Dateien in einer einzigen PDF-Datei zusammen. Mehrere Dateien können mit den Tools von PDF24 sowohl online als auch offline in eine einzige PDF-Datei zusammengefügt werden.

Schritt 5: Reichen Sie Ihr Gesuch ein

Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt haben, reichen Sie uns Ihr Gesuch per E-Mail ein. Die E-Mailadresse lautet: info@hfj-stiftung.ch

Wenn Sie innerhalb von einer Woche keine Bestätigung zum Eingang Ihres Gesuchs erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Der Stiftungsrat entscheidet zwei bis drei Mal jährlich über die Gesuche.

Zu guter letzt noch ein wichtiger Hinweis: Wer bewusst falsche Angaben macht, um sich unrechtmässig eine finanzielle Unterstützung zu erschleichen, macht sich strafbar. Dies kann insbesondere den Tatbestand des Betrugs (Art. 146 StGB) oder der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) erfüllen. Der Stiftungsrat behält sich ausdrücklich das Recht vor, in solchen Fällen Strafanzeige zu erstatten.